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Wechsel im Vorstand Der
Vorstand dankt Herbert bestens für die geleistete Arbeit. Der Vorstand wünscht Urs einen guten Start in seiner neuen Funktion. |
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| 30.08.2010 |
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Neuer Zählerableser Herbert Keller wird weiter als Zählerableser tätig sein.
Zur Erkenntlichkeit ihrer Funktion wurden die Zählerableser
neu mit einem sichtbaren Namensschild ausgestattet.
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Reduktion des Rabattes auf den Energiepreis für Grosskunden in
Niederspannung
Eine
Preistarif-Revision ist vorderhand nicht vorgesehen. Doch die gegenwärtige
unruhige Zeit in der Energiepreis-Landschaft bereitet uns, und sicherlich
auch den Kunden, grosse Unsicherheit. Es ist nur zu hoffen, dass
diesbezüglich möglichst bald eine stabile Ruhe einkehren wird.
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Anpassung
Energie- und Netznutzungspreise ab 01.01.2009 Die gesamte Elektrizitätswirtschaft, angefangen bei Swissgrid, NOK, AEW bis hin zu den Endverteilern, hat ihre Preiskalkulationen überarbeitet und den neuen neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die Elektra Künten zahlt beim Stromlieferanten AEW (durch die Gewährung eines Rabatt „Anpassung Rev. StromVV“) weniger für die Nutzung der vorgelagerten Netze. Sie gibt diese Vergünstigung voll an ihre Kunden weiter
Somit beträgt der
gewährte Rabatt auf die Preise 2008 Ebenso positiv wirkt sich für die Stromkunden der Beschluss des Bundesrates aus, den Ansatz für Systemdienstleistungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid auf 0.4 Rappen (statt 0.9 Rappen) pro Kilowattstunde zu beschränken. Diese nationalen Abgaben sind gesetzesgemäss nicht im Strompreis eingerechnet, sondern werden auf der Energierechnung separat ausgewiesen. Wie die Verordnung dies vorschreibt, werden wir den Rabattbetrag für die Periode vom 1. Januar 2009 bis zum 31. März 2009 auf der Akontorechnung vom Juni 2009 gutschreiben.
Die aktuellen
Preise sind unter dem Link "Preise" abrufbar.
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Befristeter
Rabatt
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Strommarktliberalisierung Neue Energie und Netznutzungstarife Mit dem neuen Stromversorgungsgesetz und der "dazugehörigen Stromversorgungsverordnung (StromW) wurden dieses Jahr die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die vorgesehene Öffnung des Schweizer Strommarktes festgelegt. In Zukunft müssen die Kosten für die Netznutzung und die Energielieferung auf den Stromrechnungen getrennt ausgewiesen werden. Aus diesem Grunde werden die Stromrechnungen für Netznutzung und Energielieferung ab dem 1. Oktober 2008 auch für Sie transparenter.
Die neuen
Tarife per 1. Oktober 2008 Unser Energielieferant, die AEW Energie AG, hat uns für das Jahr 2008/09 mit einem Preisaufschlag von rund 9 Prozent. eingedeckt. Dies ist der Grund, weshalb wir ge-zwungen sind, die bestehenden Tarrfe den neuen Gegebenheiten anzupassen. Dank einer kostenbewussten Geschäftsführung sind wir aber in der Lage, unsere Energie für das kommende Jahr mit einem möglichst kleinen Aufschlag abzugeben.
Kosten für
Systemdienstleistungen und zur Förderung erneuerbarer Energie
Neu
verrechnet werden auch Abgaben für die nationale Förderung erneuerbarer
Energien des Bundes, die parallel zur Öffnung des Strommarktes eingeführt
werden. Damit wird die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien wie
Wasserkraft, Photovoltaik, Windenergie, Geothermik und Biomasse gefördert.
Die entsprechende Abgabe beträgt ab Januar 2009 0.45 Rp/kWh (ohne MWSt).
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Mehrkostenfinanzierung Die gemeldeten Produktionsmengen und Mehrkosten werden von einer unabhängigen Stelle (swissgrid) schweizweit gesammelt und deren Kosten mit einem Aufschlag pro gemessene kWh an alle Endkunden verteilt. Die EG Künten setzt die Mehrkostenfinanzierung um, indem diese gesamtschweizerisch erhobenen Mehrkosten separat ausgewiesen und verrechnet werden. Bis 31.
Dezember 2008 werden 0.059 Rp./kWh verrechnet, dieser Ansatz wird jährlich
von SWISSGRID www.swissgrid.ch
angepasst.
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Installationskontrollen; Änderung der ab 1. Januar 2004 eingeführten Praxis
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| Energiepool mit einheitlicher Regelung Kontrolle von Elektroinstallationen Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist gilt ab 1. Januar 2004 definitiv die neue Verordnung über die Kontrolle von elektrischen Hausinstallationen. Wie bisher müssen die Elektroinstallationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung ist jedoch neu der Eigentümer. Damit werden dem Eigentümer neu die Kontrolle mit dem entsprechenden Sicherheitsnachweis (SiNa) überbunden. Der
Energiepool Rohrdorferberg (EPR) mit den Elektras der Gemeinden Fislisbach, Oberrohrdorf,
Remetschwil, Busslingen, Bellikon und Künten hat eine einheitliche
Regelung bezüglich Organisation, Durchführung (Aufgebot zur Nachkontrolle) und
Entschädigung an die Eigentümer erarbeitet. Darin werden die Eigentümer bei Fälligkeit
der Kontrolle von den entsprechenden Netzbetreibern (Elektras) zur Durchführung der
Kontrollen aufgefordert. Im Weiteren haben die Mitglieder des EPR beschlossen, für die
Kontrolle einen Betrag an die Hauseigentümer zu entrichten. Dieser Beitrag wird nach
Vorliegen des entsprechenden Sicherheitsnachweises (SiNa) vergütet. Der Energiepool
Rohrdorferberg hat mit diesen Massnahmen eine kundenfreundliche Lösung getroffen. |