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News
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Wechsel im Vorstand
Das langjährige Vorstandsmitglied Herbert Keller hat auf die letzte Generalversammlung vom 30. April 2010 seine Demission eingereicht. Herbert wurde an der Generalversammlung vom 28.12.1974 in den Vorstand der „Lichtgenossenschaft  Künten – Sulz“ gewählt. Er hatte während 36 Jahren die Funktion als Aktuar inne. Als pflichtbewusster Schreiber erledigte er seine Aufträge unverzüglich und mit grossem  Elan.

Der Vorstand dankt Herbert bestens für die geleistete Arbeit.

Als neues Vorstandmitglied wurde Urs Hafner gewählt. Urs Hafner ist 35 Jahre alt, verheiratet und Vater von 3 Kinder im vorschulpflichtigen Alter. Er ist ausgebildeter Energietechniker mit 15-jähriger Berufserfahrung.

Der Vorstand wünscht Urs einen guten Start in seiner neuen Funktion.

Vorstand Elektra >>

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30.08.2010
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Neuer Zählerableser
Als neuer Zählerableser konnte Andreas Steger, Chräbsbachweg 3, Künten, engagiert werden. Er wird künftig jene Haushalte bedienen, die bis anhin von Fridolin Staubli und Ivo Kohler betreut wurden.

Herbert Keller wird weiter als Zählerableser tätig sein.

Zur Erkenntlichkeit ihrer Funktion wurden die Zählerableser neu mit einem sichtbaren Namensschild ausgestattet.
30.08.2010

 

Reduktion des Rabattes auf den Energiepreis für Grosskunden in Niederspannung
ab 1. Oktober 2009

Unser Vorlieferant, die AEW-Energie AG, gewährt auf den Energiepreis keinen temporären Rabatt mehr. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung an der Sitzung vom 15. Oktober 2009 beschlossen, den temporären Energiepreis-Rabatt von bisher 8% auf 4% ab 1. Oktober 2009 zu reduzieren. Wir bedauern es ausserordentlich diese Anpassung unsern geschätzten Kunden mitteilen zu müssen.

Eine Preistarif-Revision ist vorderhand nicht vorgesehen. Doch die gegenwärtige unruhige Zeit in der Energiepreis-Landschaft bereitet uns, und sicherlich auch den Kunden, grosse Unsicherheit. Es ist nur zu hoffen, dass diesbezüglich möglichst bald eine stabile Ruhe einkehren wird.
09.11.2009

 

Anpassung Energie- und Netznutzungspreise ab 01.01.2009
Die vom Bundesrat am 12. Dez. 2008 vollzogene Revision der Stromversorgungsverordnung hat per 1. Jan. 2009 Korrekturen der für das 4. Quartal 2008 veröffentlichen Netznutzungspreise zur Folge.

Die gesamte Elektrizitätswirtschaft, angefangen bei Swissgrid, NOK, AEW bis hin zu den Endverteilern, hat ihre Preiskalkulationen überarbeitet und den neuen neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Die Elektra Künten zahlt beim Stromlieferanten AEW (durch die Gewährung eines Rabatt „Anpassung Rev. StromVV“) weniger für die Nutzung der vorgelagerten Netze. Sie gibt diese Vergünstigung voll an ihre Kunden weiter

Somit beträgt der gewährte Rabatt auf die Preise 2008
Netznutzung              18%
Energielieferung         8%

Ebenso positiv wirkt sich für die Stromkunden der Beschluss des Bundesrates aus, den Ansatz für Systemdienstleistungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid auf 0.4 Rappen (statt 0.9 Rappen) pro Kilowattstunde zu beschränken. Diese nationalen Abgaben sind gesetzesgemäss nicht im Strompreis eingerechnet, sondern werden auf der Energierechnung separat ausgewiesen.

Wie die Verordnung dies vorschreibt, werden wir den Rabattbetrag für die Periode vom 1. Januar 2009 bis zum 31. März 2009 auf der Akontorechnung vom Juni 2009 gutschreiben.

Die aktuellen Preise sind unter dem Link "Preise" abrufbar.
17.04.2009

 

Befristeter Rabatt
Der Vorstand hat an der letzten Sitzung vom 11.11.2008 beschlossen, für sämtliche Preiskategorien auf Energie und Netznutzung einen Rabatt von 8 % zu gewähren. Dieser wird bis 30.09.2009 befristet.
18.11.08

 

Strommarktliberalisierung
Neue Energie und Netznutzungstarife

Mit dem neuen Stromversorgungsgesetz und der "dazugehörigen Stromversorgungsverordnung (StromW) wurden dieses Jahr die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die vorgesehene Öffnung des Schweizer Strommarktes festgelegt.

In Zukunft müssen die Kosten für die Netznutzung und die Energielieferung auf den Stromrechnungen getrennt ausgewiesen werden.

Aus diesem Grunde werden die Stromrechnungen für Netznutzung und Energielieferung ab dem 1. Oktober 2008 auch für Sie transparenter.

Die neuen Tarife per 1. Oktober 2008
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsgrundlagen wird der Energiepool' Rohrdorferberg, bestehend aus Elektra Künten, Bellikon-Hausen, Remetschwil, Busslingen, Oberrohrdorf und Fislisbach, ihre Leistungen separat ausweisen.

Unser Energielieferant, die AEW Energie AG, hat uns für das Jahr 2008/09 mit einem Preisaufschlag von rund 9 Prozent. eingedeckt. Dies ist der Grund, weshalb wir ge-zwungen sind, die bestehenden Tarrfe den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Dank einer kostenbewussten Geschäftsführung sind wir aber in der Lage, unsere Energie für das kommende Jahr mit einem möglichst kleinen Aufschlag abzugeben.

Kosten für Systemdienstleistungen und zur Förderung erneuerbarer Energie
Zusätzlich werden ab Januar 2009 mit den Stromrechnungen im Auftrag der nationalen Netzgesellschaft swissgrid AG, die Entgelte für den sicheren Betrieb und die Koordination des Höchstspannungsnetzes, die sogenannten Systemdienstleistungen (SDL), verrechnet. Das sind 0.9 Rp/kWh (ohne MWSt).

Neu verrechnet werden auch Abgaben für die nationale Förderung erneuerbarer Energien des Bundes, die parallel zur Öffnung des Strommarktes eingeführt werden. Damit wird die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Photovoltaik, Windenergie, Geothermik und Biomasse gefördert. Die entsprechende Abgabe beträgt ab Januar 2009 0.45 Rp/kWh (ohne MWSt).
19.10.08

 

Mehrkostenfinanzierung
Gemäss Energiegesetz Art. 7 sind die öffentlichen Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien von unabhängigen Produzenten abzunehmen und zu deutlich über dem Marktpreis liegenden Kosten zu vergüten.

Die gemeldeten Produktionsmengen und Mehrkosten werden von einer unabhängigen Stelle (swissgrid) schweizweit gesammelt und deren Kosten mit einem Aufschlag pro gemessene kWh an alle Endkunden verteilt.

Die EG Künten setzt die Mehrkostenfinanzierung um, indem diese gesamtschweizerisch erhobenen Mehrkosten separat ausgewiesen und verrechnet werden.

Bis 31. Dezember 2008 werden 0.059 Rp./kWh verrechnet, dieser Ansatz wird jährlich von SWISSGRID www.swissgrid.ch angepasst.
12.09.08

 

Installationskontrollen; Änderung der ab 1. Januar 2004 eingeführten Praxis
Ab 1. Januar 2002 setzte der Bundesrat eine neue Verordnung, über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV 01) in Kraft mit einer ÜberganszeiT von 2 Jahren. Danach ist der Hauseigentümer selber für Elektroinstallationen in seinen Gebäuden verantwortlich, dh. für die Durchführung der Kontrollen ist der Eigentümer der Installationen zuständig. Die Elektra Künten hat dies seither so gehandhabt.
mehr Infos
21.08.07

 

Energiepool mit einheitlicher Regelung
Kontrolle von Elektroinstallationen
Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist gilt ab 1. Januar 2004 definitiv die neue Verordnung über die Kontrolle von elektrischen Hausinstallationen. Wie bisher müssen die Elektroinstallationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung ist jedoch neu der Eigentümer. Damit werden dem Eigentümer neu die Kontrolle mit dem entsprechenden Sicherheitsnachweis (SiNa) überbunden.

Der Energiepool Rohrdorferberg (EPR) mit den Elektras der Gemeinden Fislisbach, Oberrohrdorf, Remetschwil, Busslingen, Bellikon und Künten hat eine einheitliche Regelung bezüglich Organisation, Durchführung (Aufgebot zur Nachkontrolle) und Entschädigung an die Eigentümer erarbeitet. Darin werden die Eigentümer bei Fälligkeit der Kontrolle von den entsprechenden Netzbetreibern (Elektras) zur Durchführung der Kontrollen aufgefordert. Im Weiteren haben die Mitglieder des EPR beschlossen, für die Kontrolle einen Betrag an die Hauseigentümer zu entrichten. Dieser Beitrag wird nach Vorliegen des entsprechenden Sicherheitsnachweises (SiNa) vergütet. Der Energiepool Rohrdorferberg hat mit diesen Massnahmen eine kundenfreundliche Lösung getroffen.
07.11.03