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Installationskontrollen; Änderung der ab 1. Januar 2004 eingeführten Praxis
Ab 1. Januar 2002 setzte der Bundesrat eine neue Verordnung, über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV 01) in Kraft mit einer ÜberganszeiT von 2 Jahren. Danach ist der Hauseigentümer selber für Elektroinstallationen in seinen Gebäuden verantwortlich, dh. für die Durchführung der Kontrollen ist der Eigentümer der Installationen zuständig.

Die Elektra Künten hat dies seither so gehandhabt. Der Eigentümer wurde aufgefordert, den Nachweis erbringen, dass die Installationen nach allen Regeln der Technik erstellt wurden und gewartet werden. Dieses Vorgehen hatte bei uns und unseren Kunden zu einer unübersichtlichen Angelegenheit geführt.

Die Verwaltung hat beschlossen, ab 01. Januar 2008 die Installationskontrollen wieder selbst zu organisieren und zu berappen unter der Bedingung, dass unser Kontrollbüro Wey & Burkard berücksichtigt wird.

Hr. Markus Wey ist bereits mehrere Jahre zur vollsten Zufriedenheit in unserem Versorgungsgebiet tätig. Die Kontrollstelle ist für uns ein Sicherheitsberater für Brandsicherheit - Personenschutz etc. 10 % der Brandausbrüche werden von elektrischen Geräten oder Anlagen ausgelöst, die meistens nicht mehr sachgemäss unterhalten sind.

Ist eine Kontrolle der Elektroinstallationen fällig, wird dies dem Kunden durch die Elektra Künten mitgeteilt. In diesem Schreiben wird auf unsere Kontrollstelle hingewiesen. Wünscht jemand einen anderen Kontrolleur, müsste er für dessen Kosten selbst aufkommen.

Wir hoffen, mit dieser bewährten Lösung unseren Aufgaben gerecht zu werden.
21.08.07