Grundidee von EigenverbrauchPLUS (EV+)
EigenverbrauchPLUS bietet Solarstromproduzenten im Versorgungsgebiet der Elektra Künten die Möglichkeit, den Strom vom eigenen Hausdach vor Ort gemeinsam mit Mietern und Nachbarn am gleichen Anschlusspunkt zu nutzen. Das Modell basiert auf dem Praxismodell der Verteilnetzbetreiber (VNB), ist eine Alternative zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)und zudem administrativ einfach zu verwalten.
Im Modell EV+ wird der Strom, welcher mit der Anlage produziert wird, direkt den Hausbewohnern (EV+-Teilnehmer) geliefert. Für diesen Anteil des Stromverbrauchs sind keine Netznutzung, keine Abgaben und keine MwSt. zu entrichten, sofern die EV+-Gemeinschaft nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Dies im Gegensatz zum Anteil des aus dem EGK-Netz bezogenen Reststroms. Der Produzent vereinbart mit den Hausbewohnern (EV+-Teilnehmer) einen Solarstrompreis für den vor Ort produzierten Strom. Dem Produzenten steht es frei – im Gegensatz zum ZEV/vZEV – einen Solarstrompreis zu verlangen, der über dem Elektrizitätstarif der EGK (Energieteil) liegt. Der Produzent beauftragt das EVU, den im Haus eigenverbrauchten Strom den Bewohnern (EV+-Teilnehmer) zum vereinbarten Solarstrompreis zu verrechnen. Die EGK überweist dem Produzenten die Summe der eingegangenen Beträge aus dem eigenverbrauchten Strom.
Mit diesem Vorgehen kann der Produzent den Ertrag aus seiner Produktion erhöhen, da der mit den Endkunden vereinbarte Solarstrompreis höher sein kann als die Rückliefervergütung der EGK. Der lokal produzierte Strom wird in derselben Liegenschaft eingesetzt. Dadurch entfallen der EGK Netznutzungsentgelte. Diese fehlenden Beiträge müssen durch die verbleibenden Netzkunden gedeckt werden. Die Eigenverbrauchsregelung gemäss EnG nimmt diese Umverteilung bewusst in Kauf.
Die EGK tritt gegenüber dem Stromproduzenten als Abrechnungsdienstleister für den Eigenverbrauch auf. Die EGK erhält vom Produzenten für die administrative Verwaltung und Abwicklung eine Entschädigung. Die Abrechnung für den Anlagenbetreiber erfolgt als Dienstleister und nicht als EVU (Netzbetreiber).

- Die unkomplizierte Lösung
Sie haben eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und möchten den erzeugten Strom direkt vor Ort nutzen, gemeinsam mit Ihrer Nachbarschaft, so ist EigenverbrauchPLUS die richtige Lösung.
- Der Vorteil
Kein Zusammenschluss notwendig – Endverbraucher*innen bleiben eigenständig, bleiben direkte Kunden der Elektra Künten und profitieren von einer einfachen, individuellen Optimierung des Eigenverbrauchs.
- Höhere Vergütung für Ihren Solarstrom
Mit jeder Kilowattstunde, die Sie selbst erzeugen, verbrauchen und mit Ihrer Nachbarschaft teilen, haben Sie eine höhere Vergütung.
- Für die Nachbarschaft
Sie profitieren von tieferen Stromkosten durch den vor Ort produzierten Strom.
- Ihre Energieverteilung
Die bestehende Messinfrastruktur kann beibehalten werden. Die von der Elektra Künten installierten Smart-Meter sind für Eigenverbrauch
- Kein administrativer Aufwand für Sie
Wir kümmern uns weiterhin um die gesamte Verrechnung, inkl. Mahnwesen und Kundensupport.
Nachstehend finden Sie die entsprechenden Formulare:
- Dienstleistungsvertrag EV+
- Anhang-1 Übersicht Verbrauchsstätten + Produktionsanlagen
- Anhang-2 Preiseblatt EV+
- Anhang-3 Zustimmung EV+ -Teilnehmer (Mieter)
- AGB für Erbringung von Dienstleistungen zum EV+
ZEV / vZEV einfach erklärt
Mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) können sich Solarstrom-Produzierende und Endverbrauchende für die gemeinsame Nutzung des erzeugten Stroms zusammenschliessen, indem sie eine Gemeinschaft gründen. Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV / vZEV) kann ein Solarstromproduzent den produzierten Solarstrom direkt vor Ort an die Anwohnenden verkaufen. Ein virtueller ZEV oder vZEV kann die Anschlussleitungen sowie die lokale elektrische Infrastruktur der EGK beim Netzanschlusspunkt für den Eigenverbrauch verwenden.
Ein vZEV erweitert den Eigenverbrauch über ein einzelnes Mehrparteienobjekt hinaus. Weitere Solarstromproduzenten und Verbraucher*innen im näheren Umkreis können sich mit einem vZEV zu einem «virtuellen» Zusammenschluss verbinden, um gemeinsam produzierte Energie zu teilen und zu nutzen. Bei einem vZEV können zusätzlich auch mehrere EGK-Stromzähler virtuell miteinander verrechnet werden.
Der Unterschied zwischen einem ZEV und einem vZEV liegt somit in der Grösse des Umkreises, in dem sich die Teilnehmenden des Zusammenschlusses befinden können. Während ein ZEV über nur einen Netzanschluss zur EGK verfügt, kann ein vZEV auch über mehrere Netzanschlüsse zur EGK verfügen. Sowohl ZEV als auch vZEV werden von der EGK jedoch als ein einziger Endverbraucher / Kunde betrachtet. Die EGK wird für jeden Messpunkt ein Messentgelt, sprich eine Messgebühr, erheben. Die individuellen Stromrechnungen der teilnehmenden Endverbraucher werden vom ZEV / vZEV-Verantwortlichen ausgestellt. Der ZEV-Verantwortliche kann der Eigentümer eines MFH, EFH oder die Liegenschaftsverwaltung sein. Eine Bildung eines ZEV / vZEV ist möglich, wenn die Leistung der Produktionsanlage(n) mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des ZEV / vZEV beträgt.

- Energieverteilung
Technische Grundlage für die Erstellung des ZEV bildet das Vorhandensein einer geeigneten Messinfrastruktur sowie deren korrekte Anordnung. Die Verantwortung hierfür liegt beim ZEV / vZEV.
- Kostenverrechnung / Rechnungsstellung
Die EGK betrachtet den ZEV / vZEV als einen Kunden.
Die interne Kostenverrechnung und Ertragsvergütung der verbrauchten sowie der durch die Energieerzeugungsanlage produzierten Energie ist Sache des ZEV / vZEV. Die individuellen Stromrechnungen der teilnehmenden Endverbraucher werden vom ZEV / vZEV-Verantwortlichen ausgestellt.
Nachstehend das entsprechende Anmeldeformular:
