NEU- UND UMBAUTEN


Vor der Übergabe der elektrischen Installationen an den/die Eigentümer/in muss die Elektroinstallationsfirma eine Schlusskontrolle durchführen und in einem Sicherheitsnachweis (SiNa) mit Mess- und Prüfprotokoll die Ergebnisse der Kontrolle festhalten. Das Original ist wie bei der periodischen Kontrolle durch den/die Eigentümer/in aufzubewahren und eine Kopie der ELEKTRA-Genossenschaft Künten zuzustellen.

  • Bei Wohnbauten mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren darf die Schlusskontrolle und die Erstellung des Sicherheitsnachweises durch den beteiligten Elektroinstallateur erledigt werden.
  • Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der/die Eigentümer/in zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installationen innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan durchführen zu lassen.

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